Mittwoch, 23. Mai 2012

Wissen, wie's geht

Goldene Tipps: Abzocke und Kostenfallen im Internet

Schriftzug "Goldene Tipps" vor Kompass; Rechte: Internet-ABC

Leider ist das Internet mittlerweile reich bestückt mit dubiosen Angeboten, die es sich zum Ziel gesetzt haben, nichtsahnenden Surfern das Geld aus der Tasche zu ziehen: mit Gratis-SMS, tollen Preise oder Klingeltönen. Davor sind Erwachsene nicht gefeit, aber gerade Kinder werden besonders häufig Opfer der Abzocke-Masche.

Typische Abzocke-Seiten - die wichtigsten Merkmale

  • Kosten und Verpflichtungen, die für den Nutzer entstehen, sind nicht oder nur schwer zu erkennen. Die Preisinformation wird bewusst versteckt.
  • Die Angebote werden mit den Adjektiven 'gratis' und 'kostenlos' bedacht.
  • Ein Anmeldeformular steht im Zentrum, darunter ein Hinweis auf die AGBs zum Anklicken.
  • In Kombination mit der Dienstleistung wird ein Gewinnspiel angeboten.
  • Die Unternehmen haben ihren Geschäftssitz oft im Ausland, besitzen eine ausländische Unternehmensform (z.B. Ltd.) oder verstecken sich hinter Briefkastenfirmen (siehe Impressum).
  • Frei zugängliche Inhalte gibt es keine oder nur wenige.

In die Falle getappt - was sollten Sie wissen?

  • Ist ein argloser Surfer in die Vertragsfalle getappt, bauen die Seitenanbieter eine Drohkulisse auf, um die Bezahlung durchzusetzen. Sie nutzen alle Möglichkeiten, um ihrer Zahlungsaufforderung Nachdruck zu verleihen: Stellen eine Rechnung aus, drohen mit der gespeicherten IP-Adresse, mit Gerichtsverfahren und Anwälten. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Bezahlen Sie niemals sofort, sondern informieren Sie sich erst in Ruhe, welche Schritte in Ihrem Fall zu gehen sind.
  • Rechtlich gesehen können Kinder unter sieben Jahren keine wirksamen Rechtsgeschäfte tätigen, sie sind geschäftsunfähig. Minderjährige von sieben bis siebzehn Jahren können nur mit Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten Geschäfte abschließen. Ein Vertrag, zu dem Sie nicht zugestimmt haben, ist unwirksam. Der Taschengeldparagraph, der Kindern erlaubt, Kleinigkeiten selbst zu kaufen, greift nicht bei größeren Geschäften und auch nicht bei solchen mit dauerhafter Bindung wie einem Abonnement. Sofern die Eltern nicht zustimmen, kann der Anbieter kein Geld verlangen.
  • Damit überhaupt ein gültiger Vertrag zustande kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Preise auf der Internetseite müssen z.B. deutlich erkennbar sein. Sobald die Preisangabe versteckt ist, kommt de facto kein rechtsgültiger Vertrag zustande.
  • Beim Kauf über das Internet besteht ein zweiwöchiges Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen kann der Kunde einen Vertrag widerrufen oder Ware zurücksenden.
  • Die gespeicherte IP-Adresse ist kein sicheres Beweismittel.

In die Falle getappt - was tun?

  • Ruhe bewahren, überteuerte Rechnungen nicht bezahlen - auch wenn relativ schnell mit Gerichtsverfahren und Anwälten gedroht wird.
  • Hinterfragen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderungen und informieren Sie sich - zum Beispiel hier im Internet-ABC und/oder bei der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
  • Wenn Ihr Kind im Internet angeblich einen Vertrag abgeschlossen hat, teilen Sie schriftlich mit, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und sie die Zahlung sowie Ihre Zustimmung zum Vertrag als Sorgeberechtigter verweigern.

    Musterschreiben gibt es im Internet (siehe Linktipps des Internet-ABC).
  • Zusätzlich sollten Sie den Widerruf des Vertrags erklären, sowie ihn wegen Irrtums anfechten. Da diese beiden Aussagen implizieren, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, verwenden Sie unbedingt den Begriff 'hilfsweise' oder 'vorsorglich'.
  • Ein dickes Fell beweisen, alle weiteren Drohbriefe ignorieren.
  • Erst wenn Sie ein gerichtlicher Mahnbescheid erreicht, sollten Sie Widerspruch einlegen und einen Anwalt einschalten. Da die Anbieter wenig klagefreudig sind, dürfte es nicht dazu kommen.

Tipps zum Schutz vor Dialern

Für DSL-Nutzer sind klassische Dialer, auf dem Computer installierte Programme, die sich über eine eigene teure Nummer über Modem oder ISDN-Karte ins Internet einwählen, keine Bedrohung.

Was Sie Ihren Kindern immer vermitteln sollten:

  • Keine Anhänge und Links aus Spam-Mails öffnen.
  • Vor dem Download oder der Installation eines Programms immer die Eltern fragen.
  • Kein 'OK' eintippen, bevor nicht gemeinsam mit den Eltern das Kleingedruckte gelesen wurde.
  • Startet plötzlich von selbst ein Download beim Surfen: Stecker vom Verbindungskabel ziehen.

Was Sie als Eltern tun können:

  • 0900-er Nummern beim Telefonanbieter sperren lassen.
  • Antivirensoftware aktuell halten, sie erkennt meist Dialer auf der Festplatte.
  • Im Internet Explorer die ActiveX-Funktionen überprüfen und ggf. abschalten (der Weg dorthin: Extras - Internetoptionen - Sicherheit - Stufe anpassen - ActiveX-Steuerelemente und Plugins).
  • Sicherheitslücken im Browser und Betriebssystem regelmäßig stopfen, dazu die Funktion "automatische Updates" aktivieren.

... und: Aufklärung ist der beste Schutz!

  • Kinder sollten wissen, welche Kostenfallen im Internet lauern. Informieren Sie sich und vermitteln Sie Ihren Kindern das nötige Wissen!
  • Sprechen Sie gemeinsam über Fallstricke und mögliche Konsequenzen. Ein Basiswissen über den sicheren Umgang mit persönlichen Daten und ein Bewusstsein dafür, dass auch im Netz nicht alles Gold ist, was glänzt, wappnet vor Abzocke.
  • Unternehmen Sie gemeinsam einen Ausflug zu typischen Abzocker-Seiten. Das ist für Kinder besonders anschaulich und einprägsam.
  • Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es sich vertrauensvoll an Sie wenden kann, wenn es in eine Falle getappt ist. Das passiert selbst vielen Erwachsenen!

Einige Grundregeln:

  • Schnelles Zustimmen per Mausklick ist grundsätzlich tabu. Im Zweifel immer die Eltern fragen.
  • Das Kleingedruckte ist wichtig! Immer erst die Vertragsbedingungen/AGBs ggf. gemeinsam durchgehen, bevor man zustimmt.
  • Niemals personenbezogene Daten unüberlegt preisgeben!
  • Formulare erst nach genauer Prüfung ausfüllen!
  • Immer bis an den unteren Bildschirmrand scrollen und auf versteckte Kostenhinweise achten!
  • Das Impressum prüfen - ist der Anbieter mit echter Postadresse erreichbar?

Ausführliche Informationen

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